Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser (AZB)

Nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von IED-Anlagen ein Ausgangszustandsbericht (AZB) für Boden und Grundwasser vorgelegt werden. Auch bei dem ersten Änderungsantrag nach § 16 BImSchG für bereits bestehende IED-Anlagen besteht die Pflicht für die Anfertigung eines AZB für die Gesamtanlage. Bei IED-Anlagen handelt es sich um Industrieanlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV mit einem „E“ aufgeführt werden, z.B. Anlagen aus der:

  • Lebensmittelindustrie,
  • Automobilindustrie,
  • Druckindustrie,
  • Heizkraftwerke,
  • Oberflächenveredlungsanlagen,
  • Chemische Industrie.

Ein AZB soll den „Status quo“ des Bodens und des Grundwassers auf dem zu betrachtenden Anlagengrundstück bei Antragstellung darstellen. Er dient als Mittel zur Beweissicherung und als Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei Anlagenstillegung nach § 5 Absatz 4 BImSchG.

In einem AZB ist das Stoffinventar zu betrachten und zu bewerten, mit dem in der Anlage umgegangen wird (Verwendung, Erzeugung, Freisetzung). Sind unter diesen Stoffen relevante gefährliche Stoffe (rgS), so müssen diese im Rahmen des AZB betrachtet werden. Gefährliche Stoffe sind solche Stoffe und Stoffgemische, die nach CLP-Verordnung eingestuft sind (VERORDNUNG EG Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen). Relevante gefährliche Stoffe sind nach § 3 Absatz 10 BImSchG zudem „gefährliche Stoffe, die in erheblichem Umfang in der Anlage verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden und die ihrer Art nach eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück verursachen können“. Somit ist die Menge eines Stoffes, der eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers verursachen könnte, ein wesentlicher Bestandteil der Relevanzprüfung. Die Bewertung im Hinblick auf relevante gefährliche Stoffe orientiert sich an dem Fließschema zur Prüfung von Stoffen und Stoffgemischen aus der LABO-Arbeitshilfe (z.B. Abstufung nach den Wassergefährdungsklassen bei Betrachtung der Mengenrelevanz).

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat in Zusammenarbeit mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) eine „Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser“ veröffentlicht (vollständig überarbeitete Fassung vom 16.08.2018. Die Arbeitshilfe mit Stand vom 15.04.2015 wurde vollumfänglich ersetzt). Sowohl unsere Konzepte als auch die finalen Ausgangszustandsberichte berücksichtigen die in dieser Arbeitshilfe angegebenen Punkte. Die Erarbeitung des Konzepts zu einem AZB erfordert die Vorwegnahme wesentlicher Anteile des eigentlichen AZB und stellt insofern einen umfangreichen ersten Teil des späteren Berichtes dar (ca. 80% vom finalen AZB). Erst auf Basis des Konzepts wird der konkrete Untersuchungsumfang des AZB definiert.

Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen sowie eine Liste der Unterlagen zukommen, die wir von dem Anlagenbetreiber für die Ausarbeitung eines AZB für Boden und Grundwasser benötigen.

Leistungsspektrum

Folgende Tätigkeiten führen wir durch:

  • Vorprüfung: Im Rahmen einer Vorprüfung können wir feststellen, ob die Ausarbeitung eines AZB für die Anlage erforderlich ist.
  • Erarbeitung von Untersuchungskonzepten für Ausgangszustandsberichte unter Auswertung der verfügbaren Unterlagen (z.B. Historie, frühere Boden- und Grundwasseruntersuchungen)
  • Planung und Begleitung der Baumaßnahmen von Grundwassermessstellen
  • Durchführung der Boden- und Grundwasseruntersuchungen
  • Erstellung von Ausgangszustandsberichten für Boden und Grundwasser
  • Darstellung der Analysenergebnisse
  • Bewertung des Ausgangszustands Boden und Grundwasser hinsichtlich der rgS
  • Vorschlag für die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung des Bodens und des Grundwassers

Das frühzeitige Einbeziehen der zuständigen Behörden ist für eine schnelle Bearbeitung essentiell. Auch im Verlauf der Arbeiten ist ein intensiver Austausch mit dem AG und der zuständigen Genehmigungsbehörde erforderlich, um das Vorgehen einvernehmlich festzulegen.

Arbeitshilfen und weitere Informationen

  • Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) in Zusammenarbeit mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI), vollständig überarbeitete Fassung vom 16.08.2018:
    labo-deutschland.de/documents/180816_LABO_Arbeitshilfe_AZB_ueberarbeitet.pdf
  • Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) in Zusammenarbeit mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAWA) und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immisionsschutz (LAI), Stand: 09.03.2017:
    labo-deutschland.de/documents/Arbeitshilfe_Rueckfuehrung_redaktionell_geaendert_20170502.pdf
  • CLP-Verordnung: VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006